Impressum

Ammerländer Pferdetransport
Achtern Klemp 2
26188 Edewecht
OT / Osterscheps

Inh: Mario van Freeden

Kontakt
Mobil: 0172 / 347 98 44
E-Mail: [email protected]

Steuer-Nr.: 69/113/09755
Veterinäramt Zulassung : 03 451 004 1343 VO/EG 1/2005

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pferdetransporte


Grundsätze 

Transportaufträge sowie deren Bedingungen beziehen sich auf Transporte innerhalb der europäischen Gemeinschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Kunden und des Transportunternehmers. Es gelten grundsätzlich die aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen, an welche sich der Transportunternehmer gebunden hält. 



Durchführung der Transporte 

Der Pferdeanhänger des Transportunternehmers ist für die Beförderung von Pferden konstruiert. Es können aber auf Wunsch folgende weitere Tiere transportiert werden: Esel, Zebras und Mulis 



Der Pferdeanhänger wird vom Transportunternehmer mit Einstreu versehen. Bei Bedarf von Stroh als Einstreu (z.B. bei Fohlen- oder Kolik Transporten), hat der Kunde hierfür entsprechend Sorge zu tragen. 



Der Transportunternehmer behält sich vor, bei Bedarf (z.B. Panik der Tiere während der Fahrt) ein Beruhigungsmittel zu verabreichen. Dieses wird anschließend dem Kunden in Rechnung gestellt. 



Bei Not- oder Kolik Transporten muss die Transportfähigkeit durch einen Tierarzt hergestellt oder bestätigt werden. 



Anbindestricke, Halfter, Transportgamaschen, Decken und Kraftfutter müssen bei Bedarf vom Kunden gestellt werden. 



Es werden max. 2 Pferde auf einmal transportiert, für die Dauer von max. 8 Std. 



Behördliche Genehmigungen

Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen oder entstanden durch behördliche Auflagen, sowie Begleitgebühren oder sonstige angeordnete Sicherheitsvorkehrungen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Insbesondere gilt dies bei Einfuhr oder Ausfuhr der Tiere über Landesgrenzen, z.B. veterinärmedizinische Gutachten oder Begleitschreiben, Unterlagen zum Grenzübertritt, Einfuhr- oder Ausfuhrunterlagen, Zollformalitäten etc. 



Dem Kunden obliegt die rechtzeitige Beschaffung und Übergabe aller notwendigen Unterlagen und die Erwirkung aller erforderlichen Genehmigungen. Die notwendigen Unterlagen und Genehmigungen sind spätestens 1-3 Werktage vor Transportbeginn dem Transportunternehmer zu übergeben. 



Beladen und Entladen 

Das Be- und Entladen sowie der Transport geschehen in Verantwortung und auf Risiko des Kunden. Der Kunde haftet für alle Schäden, die während des Be- u. Entladevorgangs sowie während des Transports am Tier oder durch das Tier entstehen. Der Transportunternehmer kann auf Wunsch zum Be- u. Entladen seine Hilfe zur Verfügung stellen, er ist hierzu aber nicht verpflichtet und auch nicht durch seine Hilfstätigkeit entstehende Schäden haftbar zu machen. 

 


Der Kunde ist verpflichtet, im Falle seiner Abwesenheit zum Be- u. Entladen Personen seines Vertrauens zu benennen (Ansprechpartner), welche diese Tätigkeit am Be- u. Entladeort grundsätzlich ohne Mitwirkung des Transporteurs und ohne ungebührlichen Verzug durchführen. 



Der Kunde erklärt, dass die zu transportierenden Tiere an keiner Krankheit leiden und auch ohne sonstige Nachteile transportgeeignet sind. Der Transportunternehmer ist im Falle jeder Erkrankung der zu transportierende Tiere unverzüglich und umfassend zu unterrichten, dies gilt insbesondere auch bei Auftreten der Erkrankung bis zwei Wochen nach Durchführung des Transportes. Ergeben sich durch das Verschweigen von Krankheiten oder mangelnde Transporteignung Nachteile für den Transportunternehmer, so trägt der Kunde alle hieraus entstehenden Kosten. 



Die Entscheidung über den Transport eines kranken, verletzten oder nicht transportgeeigneten Tieres liegt ausschließlich beim Transportunternehmer. In diesem Fall wird jedoch grundsätzlich jede Haftung für alle entstehenden Schäden seitens des Transportunternehmers ausgeschlossen. 



Der Kunde erklärt, dass die zu transportierenden Tiere haftpflichtversichert sind und das der übliche Impfschutz gegeben ist. Für jedes zu transportierende Pferd ist gemäß Gesetzgebung dem Transportunternehmer ein gültiger Equidenpass auszuhändigen. Dieser muss beim Transport mitgeführt werden. 



Zahlungspflicht 

Die Bezahlung des Gesamtbetrags erfolgt am Abholort in Bar. Bei Transporten ab 500 km Entfernung ( 1-fache Strecke) müssen mindestens 50% des Rechnungsgesamtbetrages mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt dem Geschäftskonto des Transportunternehmers gutgeschrieben sein oder diesem in bar ausgehändigt worden sein. Der Restbetrag ist am Abhol- oder Zielort in bar zu begleichen.Der Transportunternehmer behält sich vor, eine vollständige Vorauszahlung für den Transport zu verlangen. 



Der Mindestpreis je Transport beträgt 149,-€. Wartezeiten (z.B. beim Tierarzt, Kursen, Turnieren vor dem Be- u. Entladen etc.) und Be- u. Entladezeiten die 1 h überschreiten, werden mit 20,-€/h zusätzlich zum Angebotsendpreis berechnet und pro angefangene Stunde berechnet. Verkehrsbedingte Verzögerungen (z.B. Verkehrsstau, Verkehrskontrollen, Wartezeiten an Brücken, Fähren etc.) welche 1 h überschreiten, werden mit 20,-€/h zusätzlich zum Angebotspreis berechnet und pro angefangene Stunde berechnet. Bei Eintreten von unvorhersehbaren Ereignissen, die zur Ausführung von weiteren Leistungen führen (z.B. ungeplante Tierarztkosten, Notquartier, etc.) trägt der Kunde die Kosten, wenn diese Leistungen im Interesse des Pferdes unabdingbar sind. Alle Preise zzgl. MwSt. 



Vertragsrücktritt 

Der Transportunternehmer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen und unter Ausschluss von Schadenersatzansprüche von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten bzw. von einem abgegebenen Angebot Abstand zu nehmen. 



Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen sich ein Tier als nicht verladefähig, krank oder transportunfähig zeigt. Die Bewertung dieser Umstände obliegt ausschließlich dem Transportunternehmer. In diesem Fall werden die gesamten Transportkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. 



Im Falle von nicht vorhersehbaren Umwelteinflüssen oder extremer Eis- oder Schneelage auf den Straßen, obliegt dem Transportunternehmer auf Grund des erhöhten Risikos beim Transport, ebenso jederzeit die Entscheidung vom geschlossenen Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüche zurückzutreten. 



Im Falle des Vertragsrücktritts seitens des Kunden, aus welchem Grund auch immer, ab Vertragsabschluss bis max. 8 Tage vor dem Transporttermin, fällt eine Stornogebühr von 10% des Auftragswertes an. Ab dem 7. Tag bis einschließlich den 3. Tages vor dem vereinbarten Transporttermin fallen 50 % Stornogebühren an. Bei weniger als 48 Stunden wird der gesamte Rechnungsgesamtbetrag fällig. Die Stornogebühr bzw. der Rechnungsgesamtbetrag ist innerhalb von 8 Tagen dem Geschäftskonto des Transportunternehmers gutzuschreiben. 



Haftungsbestimmungen

Der Transport der Tiere erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Kunden, solange dem Transportunternehmer kein schuldhaftes, grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Im Haftungsfalle besteht laut Frachtführerhaftpflichtversicherung eine Deckung von 8,33 SZR/kg. Die Selbstbeteiligung beträgt 300,-€ und bei Diebstahl mind. 500,-€ oder 15%. Die Selbstbeteiligung ist vom Kunden in vollem Umfang zu tragen. Der Versicherungsschutz besteht nicht bei Schlachttieren und Transporten außerhalb Deutschlands. 



Sollte der Wert der Tiere den durch die Frachtführerhaftpflichtversicherung abgedeckten Wert übersteigen, wird ausdrücklich empfohlen eine zusätzliche Transportversicherung abzuschließen. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz obliegt ausschließlich dem Kunden. 

Auch ein weiterer Umfang des Versicherungsschutzes, wie Nottötung, Heilbehandlung, Wertminderung und Unbrauchbarkeit etc. obliegt dem Kunden selbst. 



Für Schäden bzw. Verletzungen, die durch ein sich unruhig oder ungebärdig verhaltendes Tier beim Verladen, beim Transport oder beim Entladen am Tier oder am Eigentum und der Gesundheit Beteiligter oder nicht Beteiligter entstehen, haftet grundsätzlich der Kunde, solange dem Transportunternehmer kein vorsätzliches oder schuldhaft grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. 



Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Unternehmersitz des Transportunternehmers



Weiteres 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen AGB. 

Die Vertragssprache ist Deutsch. 

Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Erhalt per E-Mail, per Post, persönlich oder mit dem Verweis auf diese (Internetseite, Internetportale) an 





Stand: Nov/2022